
Guide
Dampfen am Arbeitsplatz und im ÖV: was erlaubt ist
28. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
«Darf ich hier überhaupt dampfen?» ist eine berechtigte Frage, gerade im Zug oder im Grossraumbüro. Die kurze Antwort: oft nicht. Die etwas längere hängt davon ab, wo du stehst und wer dort die Regeln macht. Dieser Guide ergänzt unseren Überblick zu den Vape-Gesetzen in der Schweiz und schaut konkret auf Arbeitsplatz und öffentlichen Verkehr.
Im ÖV: Dampfen ist verboten
In Zügen, Trams, Bussen und Postautos gilt dasselbe wie fürs Rauchen: Es ist nicht gestattet. Die SBB und die meisten Verkehrsbetriebe behandeln die Vape rechtlich gleich wie eine Zigarette, das Dampfverbot steht in den Beförderungsbedingungen. Auch in den Wagen gibt es keine Raucherabteile mehr.
An Bahnhöfen ist die Lage differenzierter. Auf vielen Perrons gelten markierte Raucherzonen, und ausserhalb davon ist das Dampfen unerwünscht. Schau auf die Bodenmarkierungen und Schilder, dann liegst du richtig. Im Zweifel gilt: Wo nicht geraucht werden darf, wird auch nicht gedampft.
Am Arbeitsplatz: das Hausrecht entscheidet
Hier wird es individueller. Ein generelles gesetzliches Dampfverbot fürs Büro gibt es nicht in jedem Fall, aber der Arbeitgeber hat das Hausrecht und kann das Dampfen in seinen Räumen untersagen. Viele tun das auch, oft als Teil derselben Regelung wie fürs Rauchen.
Was in der Praxis meist gilt:
- In geschlossenen Räumen ist Dampfen fast überall untersagt, schon aus Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen.
- Pausenregelung: Wer dampfen will, nutzt in der Regel dieselben ausgewiesenen Bereiche wie Raucher.
- Kundenkontakt und Sichtbarkeit: Selbst wo nichts ausdrücklich verboten ist, kommt Dampfen am Empfang oder im Meeting selten gut an.
Frag im Zweifel kurz nach, statt es auf einen Konflikt ankommen zu lassen. Ein diskretes Pod-System macht es ohnehin einfacher: weniger Dampfwolke, weniger Geruch, weniger Aufsehen als ein grosses Gerät.
Kantonale Unterschiede
Die Schweiz regelt vieles kantonal, und beim Dampfen ist das nicht anders. Einzelne Kantone haben Vapes ausdrücklich in ihre Gastronomie- und Passivrauchschutz-Regeln aufgenommen, andere weniger streng. Für den Alltag heisst das: In Zürich kann eine Beiz anders entscheiden als in Bern, und ein Restaurant darf das Dampfen ohnehin per Hausrecht verbieten, auch im Aussenbereich.
Verlass dich darum nicht auf eine Faustregel über Kantonsgrenzen hinweg. Im öffentlichen Innenraum, in dem nicht geraucht werden darf, ist Dampfen praktisch immer ebenfalls tabu.
Rücksicht schlägt Regelwerk
Das meiste lässt sich mit gesundem Menschenverstand lösen. Dampf riecht für andere oft stärker, als man selbst merkt, und nicht jeder mag eine süsse Wolke neben sich am Bahnsteig. Wer draussen, mit Abstand und an passender Stelle dampft, erspart sich Diskussionen. Drinnen, im vollen Wartesaal oder direkt neben Kindern ist es schlicht unhöflich, egal was die Schilder sagen.
Kurz zusammengefasst
- Im ÖV (Zug, Tram, Bus) ist Dampfen verboten, an Bahnhöfen nur in Raucherzonen.
- Am Arbeitsplatz entscheidet das Hausrecht des Arbeitgebers, in Räumen meist untersagt.
- Kantone regeln unterschiedlich, im rauchfreien Innenraum ist Dampfen fast immer tabu.
- Rücksicht löst die meisten Fälle, ein diskretes Pod-System hilft zusätzlich.
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