
Guide
Vape-Gesetze Schweiz 2026: Was gilt beim Kauf, im ÖV und unterwegs
5. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das Tabakproduktegesetz (TabPG) — und es erfasst ausdrücklich auch E-Zigaretten, mit und ohne Nikotin. Das hat die Regeln rund ums Dampfen schweizweit vereinheitlicht. Hier ist, was du wissen musst.
Kauf: Mindestalter 18 — überall
Das TabPG setzt ein schweizweites Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von E-Zigaretten fest — egal ob mit oder ohne Nikotin, egal ob im Laden oder online. Online-Shops müssen das Alter prüfen. Bei iVape heisst das: Altersabfrage beim Betreten der Seite, Pflicht-Geburtsdatum bei jeder Bestellung, und das Alter kann bei der Zustellung nochmals kontrolliert werden.
Testkäufe sind ausdrücklich erlaubt — Verstösse können für Verkaufsstellen Bussen zur Folge haben.
Dampfen im ÖV: praktisch überall verboten
In Zügen, Trams und Bussen gilt das Rauchverbot auch für E-Zigaretten. Die SBB haben das Dampfen in allen Zügen und seit der Einführung der rauchfreien Bahnhöfe auch auf Perrons untersagt (ausserhalb der markierten Raucherzonen). Wer im Zug dampft, riskiert eine Busse — auch wenn kein Rauch, sondern Dampf entsteht.
Innenräume und Arbeitsplatz
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde auf E-Zigaretten ausgedehnt: In öffentlich zugänglichen Innenräumen und an Arbeitsplätzen mit mehreren Personen ist das Dampfen grundsätzlich untersagt. Restaurants und Bars behandeln Vapes wie Zigaretten. Einzelne Kantone kennen zusätzlich strengere Regeln — im Zweifel gilt: draussen dampfen.
Werbung und Verpackung
Das TabPG bringt auch Werbeeinschränkungen: Keine Werbung, die Minderjährige erreicht, keine Werbung auf Plakaten, in Kinos oder im ÖV. Produkte müssen Warnhinweise tragen («Dieses Produkt enthält Nikotin. Nikotin ist ein Stoff, der sehr stark abhängig macht.») — du findest diesen Hinweis deshalb auch bei uns auf jeder Produktseite.
Nikotin-Grenzwerte
Für nikotinhaltige Liquids gilt in der Schweiz — analog zur EU — eine Obergrenze von 20 mg/ml. Deshalb haben praktisch alle aktuellen Vapes und Liquids maximal 20 mg/ml Nikotinsalz. Stärkere Produkte sind nicht verkehrsfähig.
Reisen mit der Vape
Im Flugzeug gehören Vapes und Ersatz-Pods ins Handgepäck (Lithium-Akkus sind im Frachtraum verboten), das Dampfen an Bord ist untersagt. Bei Auslandreisen lohnt sich ein Blick auf die Regeln des Ziellandes — einige Länder verbieten Vapes komplett.
Entsorgung ist Pflicht
Vapes enthalten Lithium-Akkus: Sie gehören in die Elektroschrott-Sammlung, nicht in den Hausmüll. Verkaufsstellen in der Schweiz sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (VREG).
Das Wichtigste in Kürze
- Kauf erst ab 18 Jahren, schweizweit, online wie offline
- Kein Dampfen in ÖV, öffentlichen Innenräumen, Restaurants
- Maximal 20 mg/ml Nikotin
- Vapes ins Handgepäck, nie in den Koffer
- Alte Geräte zur Sammelstelle, nie in den Abfall
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.